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Jurafuchs

§ 224

BauGB
Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Stand 2026-03-10
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen 1.den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,2.die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,3.die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie4.die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4hat keine aufschiebende Wirkung. § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.

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