Die Aufhebung einer vor dem 1. Juli 2011 geschlossenen Ehe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe nach dem bis dahin geltenden Recht zu diesem Zeitpunkt nicht mehr hätte aufgehoben werden können.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/egbgb/__26.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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