Artikel 6Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
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Artikel 6aDrittstaatsangehörige, deren Daten in das EES einzugeben sind
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Artikel 7Durchführung von Grenzübertrittskontrollen
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Artikel 8Grenzübertrittskontrollen von Personen
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Artikel 8aVerwendung von Self-Service-Systemen zur Vorabeingabe von Daten in das EES
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Artikel 8bVerwendung von Self-Service-Systemen und e-Gates beim Grenzübertritt von Personen, deren Grenzübertritt im EES zu erfassen ist
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Artikel 8cStandards für automatisierte Grenzkontrollsysteme
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Artikel 8dNationale Erleichterungsprogramme
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Artikel 9Lockerung der Grenzübertrittskontrollen
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Artikel 10Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung
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Artikel 11Abstempeln der Reisedokumente
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Artikel 12Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Dauer eines Kurzaufenthalts
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Artikel 12aÜbergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen
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Artikel 13Grenzüberwachung
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Artikel 14Einreiseverweigerung
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Artikel 15Personal und finanzielle Mittel für Grenzkontrollen
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Artikel 16Durchführung von Grenzkontrollen
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Artikel 17Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
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Artikel 18Gemeinsame Kontrollen
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Artikel 19Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel
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Artikel 20Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen
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Artikel 21Maßnahmen an Außengrenzen und Unterstützung durch die Agentur
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Artikel 21aVorübergehende Beschränkungen für Reisen in die Union
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Artikel 22Überschreiten der Binnengrenzen
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Artikel 23Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets
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Artikel 23aVerfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen
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Artikel 24Beseitigung von Verkehrshindernissen an den Straßenübergängen der Binnengrenzen
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Artikel 25Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen
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Artikel 25aVerfahren für Fälle, die Maßnahmen aufgrund unvorhersehbarer oder vorhersehbarer Ereignisse erfordern
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Artikel 26Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung und Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen
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Artikel 27Mitteilung über die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen und Risikobewertung
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Artikel 27aKonsultation der Mitgliedstaaten und Stellungnahme der Kommission
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Artikel 28Spezifischer Mechanismus, wenn eine gesundheitliche Notlage großen Ausmaßes das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet
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Artikel 29Besonderes Verfahren im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
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Artikel 30Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
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Artikel 31Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
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Artikel 32Anwendbare Bestimmungen bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
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Artikel 33Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
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Artikel 34Unterrichtung der Öffentlichkeit
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Artikel 35Vertraulichkeit
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Artikel 36Änderung der Anhänge
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Artikel 37Ausübung der Befugnisübertragung
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Artikel 37aDringlichkeitsverfahren
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Artikel 38Ausschussverfahren
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Artikel 39Mitteilungen
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Artikel 40Kleiner Grenzverkehr
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Artikel 41Ceuta und Melilla
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Artikel 42Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
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Artikel 42aÜbergangsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten, die noch nicht am Betrieb des EES beteiligt sind