§ 98 Abs. 2 und § 106 gelten entsprechend, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil untergebracht ist.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb12/__107.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).