Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 131

SGB XII
Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes
Stand 2026-04-22
(1) Abweichend von § 2 sind Leistungsberechtigte für am 31. Dezember 2022 laufende Bewilligungszeiträume oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 beginnen, nicht verpflichtet, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz in Anspruch zu nehmen. (2) § 95 Satz 1 findet in den Fällen nach Absatz 1 keine Anwendung.

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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb12/__131.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).