Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 64e

SGB XII
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Stand 2026-04-22
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden, 1.soweit sie angemessen sind und2.durch sie a)die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oderb)eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.

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