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Jurafuchs

§ 118

SGB III
Leistungen
Stand 2026-04-22
Die besonderen Leistungen umfassen 1.das Übergangsgeld,2.das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,3.die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.

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