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Jurafuchs

§ 137

SGB III
Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit
Stand 2026-04-22
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer 1.arbeitslos ist,2.sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und3.die Anwartschaftszeit erfüllt hat. (2) Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.

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