Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die 1.versicherungspflichtig beschäftigt sind,2.alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und3.voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb3/__17.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).