Wer Kurzarbeitergeld oder Wintergeld bezieht oder für wen diese Leistungen beantragt worden sind, hat dem zur Errechnung und Auszahlung der Leistungen Verpflichteten auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb3/__317.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).