Die Bundesagentur erstattet den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane ihre baren Auslagen und gewährt eine Entschädigung. Der Verwaltungsrat kann feste Sätze beschließen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb3/__376.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).