Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 455

SGB III
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Stand 2026-04-22
Abweichend von § 422 sind die §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2022 anzuwenden.

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