Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb3/__87.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).