Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 162

SGB V
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
Stand 2026-04-28
Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.

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