Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. § 37 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb5/__24g.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).