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Jurafuchs

§ 117a

SGB VI
Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Stand 2026-04-28
Über den Anspruch auf Rente kann hinsichtlich der Rentenhöhe auch unter Außerachtlassung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung entschieden werden.

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