Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 243b

SGB VI
Wartezeit
Stand 2026-04-28
Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf 1.Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und 2.Altersrente für Frauen.

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