Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie 1.das 65. Lebensjahr vollendet und 2.die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__38.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).