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Jurafuchs

§ 38

SGB VI
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Stand 2026-04-28
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie 1.das 65. Lebensjahr vollendet und 2.die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.

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