Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1.die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, 2.der Rentenartfaktor und 3.der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb6/__64.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).