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Jurafuchs

§ 64

SGB VI
Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
Stand 2026-04-28
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1.die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, 2.der Rentenartfaktor und 3.der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.

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