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Jurafuchs

§ 96

SGB VI
Nachversicherte Versorgungsbezieher
Stand 2026-04-28
Nachversicherten, die ihren Anspruch auf Versorgung ganz und auf Dauer verloren haben, wird die Rente oder die höhere Rente für den Zeitraum nicht geleistet, für den Versorgungsbezüge zu leisten sind.

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