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Jurafuchs

§ 194

SGB VII
Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
Stand 2026-04-28
Die Seeschiffe, die unter der Bundesflagge in Dienst gestellt werden sollen, haben die Eigentümer bereits nach ihrem Erwerb oder bei Beginn ihres Baus der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation zu melden.

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