SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
(SGB VIII)166 Normen · Quelle: gesetze-im-internet.de
Stand 2026-04-28
- § 1Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 2Aufgaben der Jugendhilfe
- § 3Freie und öffentliche Jugendhilfe
- § 4Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
- § 4aSelbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
- § 5Wunsch- und Wahlrecht
- § 6Geltungsbereich
- § 7Begriffsbestimmungen
- § 8Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- § 8aSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 8bFachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 9Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
- § 9aOmbudsstellen
- § 9bAufarbeitung
- § 10Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
- § 10aBeratung
- § 10bVerfahrenslotse
- § 11Jugendarbeit
- § 12Förderung der Jugendverbände
- § 13Jugendsozialarbeit
- § 13aSchulsozialarbeit
- § 14Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- § 15Landesrechtsvorbehalt
- § 16Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- § 19Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 20Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- § 21Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- § 22Grundsätze der Förderung
- § 22aFörderung in Tageseinrichtungen
- § 23Förderung in Kindertagespflege
- § 24Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 24aBericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
- § 25Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
- § 26Landesrechtsvorbehalt
- § 27Hilfe zur Erziehung
- § 28Erziehungsberatung
- § 29Soziale Gruppenarbeit
- § 30Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 32Erziehung in einer Tagesgruppe
- § 33Vollzeitpflege
- § 34Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35aEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- § 36Mitwirkung, Hilfeplan
- § 36aSteuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
- § 36bZusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
- § 37Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 37aBeratung und Unterstützung der Pflegeperson
- § 37bSicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
- § 37cErgänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 38Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
- § 39Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- § 40Krankenhilfe
- § 41Hilfe für junge Volljährige
- § 41aNachbetreuung
- § 42Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- § 42aVorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
- § 42bVerfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
- § 42cAufnahmequote
- § 42dÜbergangsregelung
- § 42eBerichtspflicht
- § 42fBehördliches Verfahren zur Altersfeststellung
- § 43Erlaubnis zur Kindertagespflege
- § 44Erlaubnis zur Vollzeitpflege
- § 45Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 45aEinrichtung
- § 46Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
- § 47Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
- § 48Tätigkeitsuntersagung
- § 48aSonstige betreute Wohnform
- § 49Landesrechtsvorbehalt
- § 50Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- § 51Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
- § 52Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- § 52aBeratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- § 53Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
- § 53aBeratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- § 54Anerkennung als Vormundschaftsverein
- § 55Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
- § 56Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
- § 57Mitteilungspflichten des Jugendamts
- § 58Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- § 59Beurkundung
- § 60Vollstreckbare Urkunden
- § 61Anwendungsbereich
- § 62Datenerhebung
- § 63Datenspeicherung
- § 64Datenübermittlung und -nutzung
- § 65Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- § 66Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister
- § 67(weggefallen)
- § 68Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
- § 69Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
- § 70Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
- § 71Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
- § 72Mitarbeiter, Fortbildung
- § 72aTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- § 73Ehrenamtliche Tätigkeit
- § 74Förderung der freien Jugendhilfe
- § 74aFinanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
- § 75Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- § 76Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
- § 77Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
- § 78Arbeitsgemeinschaften
- § 78aAnwendungsbereich
- § 78bVoraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
- § 78cInhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
- § 78dVereinbarungszeitraum
- § 78eÖrtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
- § 78fRahmenverträge
- § 78gSchiedsstelle
- § 79Gesamtverantwortung, Grundausstattung
- § 79aQualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
- § 80Jugendhilfeplanung
- § 81Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
- § 82Aufgaben der Länder
- § 83Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung
- § 84Jugendbericht
- § 85Sachliche Zuständigkeit
- § 86Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
- § 86aÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
- § 86bÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 86cFortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
- § 86dVerpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
- § 87Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 87aÖrtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
- § 87bÖrtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 87cÖrtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
- § 87dÖrtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
- § 87eÖrtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
- § 88Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- § 88aÖrtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- § 89Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
- § 89aKostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
- § 89bKostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 89cKostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
- § 89dKostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
- § 89eSchutz der Einrichtungsorte
- § 89fUmfang der Kostenerstattung
- § 89gLandesrechtsvorbehalt
- § 89hÜbergangsvorschrift
- § 90Pauschalierte Kostenbeteiligung
- § 91Anwendungsbereich
- § 92Ausgestaltung der Heranziehung
- § 93Berechnung des Einkommens
- § 94Umfang der Heranziehung
- § 95Überleitung von Ansprüchen
- § 96(weggefallen)
- § 97Feststellung der Sozialleistungen
- § 97aPflicht zur Auskunft
- § 97b(weggefallen)
- § 97cErhebung von Gebühren und Auslagen
- § 98Zweck und Umfang der Erhebung
- § 99Erhebungsmerkmale
- § 100Hilfsmerkmale
- § 101Periodizität und Berichtszeitraum
- § 102Auskunftspflicht
- § 103Übermittlung
- § 104Bußgeldvorschriften
- § 105Strafvorschriften
- § 106Einschränkung eines Grundrechts
- § 107(weggefallen)
- § 108Übergangsregelung