Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über 1.die Leistungsberechtigten und2.die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfeals Bundesstatistik durchgeführt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb9/__143.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).