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Jurafuchs

§ 181

SGB IX
Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
Stand 2026-02-02
Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. (+++ § 181: Zur Anwendung vgl. § 211 Abs. 3 +++)

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