Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte des Landes Berlin (Unmittelbarer-Zwang-Gesetz Berlin – UZwG Bln) vom 22. Juni 1970
(UZwG Bln)29 Normen · Stand 1970-06-22
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