Sind Bauprodukte entgegen Art. 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
Art. 74
BayBOVerbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Stand 2007-08-14