Jurafuchs

Artikel 80

Brüssel-Ia-VO
SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Stand 2016-09-30
Artikel 80

Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 wird durch diese Verordnung aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

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