Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
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Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 9 BUrlG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.