Denkmale sollen gekennzeichnet werden. Dabei soll von der obersten Denkmalschutzbehörde eine Plakette herausgegeben werden. Verfügungsberechtigte haben die Anbringung von Kennzeichen und Erläuterungstafeln zu dulden.
§ 15
BbgDSchGKennzeichnung der Denkmale
Schutzbestimmungen
Stand 2024-03-05