Jede einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach einer Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet ist.
§ 8
DSUG LSAVerarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Stand 2019-08-02