Jurafuchs

§ 44

ZPOEG
Vorrang- und Beschleunigungsgebot
Stand 2026-05-06
(1)
Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln.
(2)
In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden.

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1 interaktive Fall zu § 44 ZPOEG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.