(1)
Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln.
(2)
In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
1 interaktive Fall zu § 44 ZPOEG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.