Jurafuchs

§ 10

HLPG
Grenzüberschreitende Pläne
ZWEITER TEIL RAUMORDNUNGSPLÄNE UND DEREN VOLLZUG
Stand 2012-12-12
Für die Aufstellung der Regionalpläne und für andere raumordnerische Maßnahmen in Planungsräumen, die sich über die Landesgrenze erstrecken, können besondere Vereinbarungen mit den beteiligten Ländern getroffen werden. Die Mitgliedschaft von öffentlichen Planungsträgern in einem Planungszusammenschluss mit Sitz außerhalb Hessens bedarf der Genehmigung der zuständigen Landesplanungsbehörden.

Meine Notizen

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