Die für kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
§ 15
KAGAusführungsvorschriften
DRITTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2013-03-24