Soweit die Frist nach § 3 Abs. 2 Nr. 8 mit Ablauf des Kalenderjahres 2022 oder 2023 enden würde, verlängert sie sich bis zum Ablauf des 31. Juli 2024.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16 Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung§ 18 In-Kraft-Treten →