(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
[Aufhebungsanweisungen]
(3)
Soweit in Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf die in Absatz 2 aufgehobenen Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften an deren Stelle.