Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags wird das jeweilige Ausgangsverfahren unterbrochen, soweit die Entscheidung des Rechtsstreits voraussichtlich von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt.
§ 6
KapMuG 2024Unterbrechung des Verfahrens
Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
Stand 2026-05-06