Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, endet auch seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Für ein ausgeschiedenes Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen.
§ 5
SächsKontrollGAusscheiden aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium
Stand 2026-07-01