Die Nutzung von KI-Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten als solche gegeben sind.
§ 3a
LDSGNutzung von KI-Systemen
ABSCHNITT 1 Allgemeine Bestimmungen
Stand 2018-06-12