Jurafuchs

§ 2

ProdHaftG
Produkt
Stand 2026-05-06
Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

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3 interaktive Fälle zu § 2 ProdHaftG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.