(1)
Der Rechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und in eine Verwaltungsabteilung.
(2)
In den Prüfungsabteilungen sind mehrere Referate zusammengefaßt, den Prüfungsgebieten werden Prüfungskräfte zugeteilt. Das Nähere regelt der Geschäftsverteilungsplan.