Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb12/__49.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).