Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1.ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,2.Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,3.Pflege in einer stationären Einrichtung und4.häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegepersongeleistet.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb12/__50.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).