Jurafuchs

§ 1

TVG
Inhalt und Form des Tarifvertrags
Stand 2026-04-30
(1)
Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.
(2)
Tarifverträge bedürfen der Schriftform.

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2 interaktive Fälle zu § 1 TVG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.