Die allgemeinen Entschädigungsregelungen finden Anwendung. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere aus Amtspflichtverletzung, bleiben unberührt.
Teil 6 Zuständigkeit, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten
Teil 6 Zuständigkeit, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten