Die Leistungen des Zweiten und Dritten Abschnitts werden auf volle Euro aufgerundet. Dies gilt nicht für den Vorsorgebeitrag nach § 14a Abs. 1.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 26 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften§ 27a Erlöschen und Entziehung von Versorgungsansprüchen →