Jurafuchs

§ 92a

ArbGG
Nichtzulassungsbeschwerde
Dritter Rechtszug
Stand 2026-05-06
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. § 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 92a ArbGG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.