Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
§ 15
ASiGErmächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Gemeinsame Vorschriften
Stand 2026-05-06