Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.
§ 30
BAföGMonatlicher Anrechnungsbetrag
Vermögensanrechnung
Stand 2026-06-30