Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
§ 19
BEEGKündigung zum Ende der Elternzeit
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Stand 2026-05-06