Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:1.durch feste Sätze (Festgebühren),2.nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder3.durch Rahmensätze (Rahmengebühren).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 10 Gebühren in besonderen Fällen§ 12 Auslagen →